Erdgasumstellung
Unsere FAQ’s
Hintergrund
Was sind L- und H-Gas?
Die Erdgasversorgung in Deutschland erfolgt grundsätzlich entweder mit L-Gas oder mit H-Gas. Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und somit ihrem Energiegehalt. Der Energiegehalt wird in aller Regel über den sogenannten Brennwert angegeben, der in Kilowattstunden pro Kubikmeter ausgewiesen wird. Die Bezeichnung »L« steht dabei für »low« (niedrig), »H« steht für »high« (hoch) – der Brennwert von H-Gas ist entsprechend höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh / m³ zu 10 kWh / m³). Dabei kann der Brennwert je nach Herkunft und chemischer Zusammensetzung weiter schwanken.
Aufgrund ihrer unterschiedlichen Beschaffenheit ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte, die entsprechend der Erdgasqualität eingestellt werden müssen.
Was ist der Hintergrund der Erdgasumstellung?
Die Versorgung wird derzeit durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt. Da die niederländischen Gasfelder in der näheren Zukunft erschöpft sind, haben die dortigen Versorger damit begonnen, die Verträge zur Versorgung mit L-Gas nicht mehr zu verlängern. So erfolgt eine schrittweise Reduzierung der Liefermengen bis zum Jahr 2030. Dieser Rückgang kann aber nicht durch innerdeutsche L-Gas-Förderung ausgeglichen werden. Daher ist eine Umstellung auf H-Gas erforderlich. Dieses wird auch längerfristig noch in ausreichender Menge verfügbar sein und macht den Großteil der weltweiten Erdgasvorkommen aus.
Der genaue Zeitpunkt der Umstellung auf H-Gas wird von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgegeben. Damit die Gasgeräte bei der Nutzung der neuen, höheren Gasqualität keinen Schaden nehmen, müssen diese in einem bestimmten Zeitraum angepasst werden.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber, also Stadtwerken Bramsche, für die Anpassung der Gasgeräte zuständig.
Wann wird die Erdgasumstellung im Gebiet der Stadtwerke Bramsche durchgeführt?
Die Erhebung beginnt in den Regionen voraussichtlich im 1. Quartal 2025. Im Anschluss erfolgt die technische Anpassung aller zuvor erfassten Gasgeräte ab dem 1. Quartal 2026. Die Schalttermine sind der 17. und der 19.09.2026.
Ist die Stadt Bramsche die einzige, in der die Erdgasumstellung durchgeführt wird?
Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 Prozent aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt. Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen. Insgesamt sind in der Zeit bis 2030 ca. 6 Mio. Gasgeräte anzupassen. Dies stellt eine große Herausforderung für die Netzbetreiber dar. Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt. In der Stadt Bramsche erfolgt die Umstellung auf H-Gas am 17. und 19.09.2026. Erdgaskunden werden rechtzeitig von der Stadtwerke Bramsche GmbH über alle erforderlichen Schritte informiert.
Wo in Deutschland befinden sich die L-Gas-Versorgungsgebiete?
L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und entlang der Rheinschiene bis kurz vor Frankfurt sowie in Teilen Sachsen-Anhalts. Details hierzu finden Sie im Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas). Im restlichen Bundesgebiet erfolgt die Gasversorgung fast ausschließlich mit H-Gas.
Ist H-Gas ausreichend lange vorhanden?
Ein Großteil der weltweiten Gasvorkommen hat die Beschaffenheit von H-Gas. Entsprechend ist auch die Verfügbarkeit von H-Gas für die Versorgung der Verbraucher in Deutschland langfristig sichergestellt. Aktuelle Prognosen gehen von einer technischen Verfügbarkeit von Erdgas für 100 – 250 Jahre aus.
Wo finde ich die gesetzlichen Regelungen zur Anpassung?
Die gesetzliche Grundlage ist im Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a) festgeschrieben. Weitere Informationen finden sich in der Kooperationsvereinbarung Gas, der Gasnetzzugangsverordnung und auf den Internetseiten der Verbände BDEW und DVGW sowie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Warum kann das H-Gas nicht einfach zentral konvertiert werden, um den Aufwand der Anpassung aller Geräte zu vermeiden?
Eine zentrale Konvertierung des H-Gases in L-Gas für das gesamte Versorgungsgebiet ist technisch machbar, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll. Langfristig würde eine solche Konvertierung die Gaskunden deutlich stärker belasten als eine einmalige Umstellung der Verbrauchseinrichtung. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Netzbetreibern für diese Variante entschieden.
Geräte
Was bedeutet »Erhebung« der Geräte? Was passiert dabei?
Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften der Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können Hierzu wird Sie ein Monteur aufsuchen und Ihre Geräte vor Ort prüfen.
Warum muss mein Gerät angepasst werden?
Ihr Gasgerät [genauer: die große Mehrheit aller Gasgeräte] ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die Sie bisher beziehen, eingestellt. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb zu gewährleisten. Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers kommen. Es gibt auch Gasgeräte, die sich selbständig auf die verwendete Gasqualität anpassen (selbstadaptive Geräte). Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar. Sollte sich in Ihrem Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das von uns beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen. Zu allen weiteren Schritten werden Sie im Anschluss von der Stadtwerke Bramsche GmbH informiert.
Welche Geräte sind in meinem Haushalt betroffen?
Es sind grundsätzlich alle Geräte betroffen, die mit Erdgas betrieben werden. In den meisten Haushalten handelt es sich hierbei um Gasthermen und Gasherde. Die Identifikation aller vorhandenen Gasgeräte übernimmt das mit der Erhebung beauftragte Fachunternehmen. Die Beurteilung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen wird ebenfalls durch die von uns beauftragten Fachfirmen vorgenommen.
Kann jedes Gerät angepasst werden?
In den meisten Fällen ist eine Anpassung möglich. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ist eine Anpassung nicht möglich. Diese Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Regeln vor. In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, werden Sie gesondert von uns informiert und das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt. Grundsätzlich ist dies etwa bei sehr alten Geräten der Fall.
Ich fahre ein Erdgasauto. Was muss ich tun?
In diesem Fall müssen Sie in der Regel nicht aktiv werden. Die Lambda-Sonde Ihres Gasmotors erkennt die Gasart anhand der Abgase und stellt die Verbrennung entsprechend richtig ein. Sie können, wie bisher, an jeder Gastankstelle tanken.
Verändert sich der Wirkungsgrad meines Gerätes durch das neue Gas?
Nach der Anpassung ist der Wirkungsgrad der gleiche wie vorher. Während der Umstellung der Gasarten kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen. Dieser Effekt ist temporär.
Kann ich mich weigern, mein Gerät anpassen zu lassen?
Nein. Geräte, die auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, müssen durch die Stadtwerke Bramsche GmbH vom Netz getrennt werden, da aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers entstehen können.
Mein Gerät hat Mängel. Was geschieht jetzt?
Wenn im Rahmen der Erhebung bei der Überprüfung Ihrer Gasgeräte Mängel festgestellt wurden, hinterlässt das Fachunternehmen eine sog. Mängelkarte. Diese beschreibt die Mängel und gibt eine Frist zu deren Beseitigung an. Die Arbeiten müssen durch einen von Ihnen beauftragten Installateur vorgenommen werden. Die Kosten dafür trägt der Geräteeigentümer. Im Anschluss melden Sie die erfolgreiche Behebung der Mängel bitte unbedingt an das Erdgasbüro der Stadtwerke Bramsche GmbH zurück. Diese Maßnahmen sind für einen sicheren Weiterbetrieb Ihrer Gasgeräte notwendig.
Was muss ich tun, wenn mein Gerät nicht angepasst werden kann?
Im Nachgang zur durchgeführten Erhebung werden Sie von der Stadtwerke Bramsche GmbH umgehend informiert, falls Ihr Gerät tatsächlich nicht anpassungsfähig sein sollte. Die Beauftragung für einen eventuellen Geräteaustausch nehmen Sie als Anlagenbetreiber selbst vor.
Bei Austausch eines nicht anpassbaren Gasgerätes haben Sie nach § 19 a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) unter Umständen Anrecht auf eine Kostenerstattung i.H.v. 100 EUR pro Gasgerät. Weitere Kostenerstattungsansprüche können entstehen, wenn es sich um ein Gasgerät zur Beheizung von Räumen handelt.
Was bedeuten die Aufkleber auf meinem Gasgerät?
Es handelt sich hierbei um Aufkleber, die von der Erhebungs- oder Anpassungsfirma angebracht werden. Die Aufkleber geben Aufschluss über die am Gerät vorgenommenen Messungen oder Einstellungen. Damit sind andere Personen, die später an Ihrem Gerät arbeiten oder messen (z. B. der Schornsteinfeger, Ihr Installateur oder die Anpassungsfirma), sofort über den Einstellungszustand Ihres Gerätes informiert. Die Aufkleber sind vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vorgegeben. Bitte entfernen Sie die Aufkleber bis zur endgültigen Umstellung auf H-Gas auf keinen Fall.
Muss ich nach der Anpassung die Regelung meiner Heizung neu programmieren?
Nein. Nach der Anpassung wird Ihr Gerät genauso laufen wie vor der Anpassung. Alle Änderungen am Gerät werden durch die Anpassungsfirmen vorgenommen.
Kann ich nach der Anpassung auf die jährliche Wartung meiner Anlage verzichten?
Nein. Die Wartung der Gasgeräte muss, wie auch bisher, durch ein Vertragsunternehmen oder durch ein zertifiziertes Wartungsunternehmen durchgeführt werden. Die jährlichen Wartungen liegen in Ihrer Verantwortung.
Muss mein Gastank im Garten auch angepasst werden?
Wenn Sie im Garten einen Gastank haben, dann deshalb, weil Ihr Haus nicht an das örtliche Erdgasnetz angeschlossen ist. Sie nutzen mit hoher Wahrscheinlichkeit Flüssiggas (LNG) und sind deshalb von der Erdgasumstellung nicht betroffen.
Kann ich zwischen Erhebung und Anpassung ein neues Gerät kaufen?
Ja, das ist möglich. Da dieses immer von einem Fachbetrieb angeschlossen werden muss, erkennt der Installateur durch einen Aufkleber sofort, ob das Altgerät schon erfasst wurde. Er muss dann den Stadtwerken Bramsche die Daten des neuen Gerätes übermitteln.
Woran erkenne ich bei einem Wohnungswechsel oder einem Hauskauf, ob die Geräteanpassung bereits durchgeführt wurde oder nicht?
Die Arbeiten werden dokumentiert und die Protokolle sichtbar am Gasgerät angebracht. Somit wissen der vorherige Betreiber der Gasgeräte, der Vertragsinstallateur und auch der Bezirksschornsteinfeger über den Status des jeweiligen Gerätes Bescheid.
Kosten
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Soweit Ihr Gerät anpassungsfähig und mit keinem Mangel behaftet ist, entstehen für Sie keine unmittelbaren Kosten. Die Kosten für sowohl Erhebung, Anpassung als auch alle weiteren Maßnahmen werden durch die Stadtwerke Bramsche GmbH getragen. Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19 a des Energiewirtschaftsgesetzes bundesweit auf alle Gasnetze umgelegt und sind somit in den Netzentgelten enthalten. Davon ausgenommen sind eventuell anfallende Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind durch den Geräteeigentümer zu tragen.
Wer übernimmt diese Kosten?
Gemäß § 19a Energiewirtschaftsgesetz sind die Netzbetreiber, also die Stadtwerke Bramsche GmbH, zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet. Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG bundesweit auf alle Netze umgelegt. Die Netzentgelte erhöhen sich dabei um den jedes Jahr festzulegenden Umlagebetrag für alle Gasverbraucher. Davon ausgenommen sind eventuell anfallende Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind durch den Geräteeigentümer zu tragen.
Wer achtet darauf, dass die Kosten nicht zu hoch werden?
Die entstandenen Kosten für die Umstellung müssen den zuständigen Regulierungsbehörden von den Verteilnetzbetreibern nachgewiesen werden. Regulierungsbehörden sind je nach Größe des Netzbetreibers entweder die Landesregulierungskammern oder die Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörden haben das Recht, unangemessene oder nicht zugehörige Kosten abzulehnen. Diese dürfen somit nicht in die vom Kunden zu entrichtenden Netzentgelte umgelegt werden.
Wird das »neue« Gas teurer?
Ihr Energiebezug wird in der Regel nicht teurer, da in kWh abgerechnet wird. Da das »neue« Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert. Sie werden also weniger m³ auf Ihrem Gaszähler ablesen. Die in kWh abgerechneten Verbrauchsmengen werden sich nicht signifikant ändern.
Wie wird in der Übergangsphase abgerechnet?
Als Grundlage der Abrechnung gilt immer der jeweilige gelieferte Brennwert des Gases. Liegt die Änderung zwischen zwei Ablesungen, wird mit einer sachgerechten Methode ein Abrechnungswert ermittelt.
Welche Möglichkeiten der Kostenerstattung gibt es?
Wenn Sie Ihr altes Gasgerät durch ein Neugerät ersetzen, das im Rahmen der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 100 € pro Gasgerät. Zusätzliche Kostenerstattungsmöglichkeiten von bis zu 500 € haben Sie, wenn Sie ein Heizgerät austauschen.
Ablauf
Weiß mein Installateur über die Erdgasumstellung Bescheid?
Alle Installateure, die bei den Stadtwerken Bramsche als Vertragsinstallateur gelistet sind, werden laufend informiert und können Ihnen technische Fragen gerne beantworten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für alle Standardfälle kein Eingreifen von Ihrer Seite notwendig ist.
Weiß der Schornsteinfeger über die Erdgasumstellung Bescheid?
Alle Schornsteinfeger, die in Bramsche bekannt sind, werden kontinuierlich von den Stadtwerken Bramsche informiert.
Wer haftet, wenn das Gerät Probleme macht?
Die Haftung ist von der Fehlerursache abhängig. Diese wird nach Möglichkeit direkt vor Ort festgestellt.
Wie läuft eine Geräteanpassung ab?
Die Anpassung erfolgt je nach Gerätetyp zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichem Aufwand. Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp. Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.
Wer kümmert sich um die Anpassung?
Es ist die Aufgabe der Stadtwerke Bramsche GmbH als lokaler Netzbetreiber, die Anpassung zu veranlassen. Dazu werden Fachfirmen beauftragt, die in diesem Bereich die entsprechenden Erfahrungen haben und für die Anpassung zugelassen sind.
Wie wird eine Geräteanpassung auf H-Gas technisch durchgeführt?
In den meisten Fällen wird eine Düse im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen.
Wird der Besuch der Monteure angekündigt?
Die Besuche zur Erhebung und Anpassung sowie der eventuelle Besuch zur Qualitätskontrolle werden Ihnen in jedem Fall mit einem Vorlauf von mindestens 3 Wochen vorher schriftlich angekündigt.
Die Terminanschreiben enthalten wichtige Sicherheitshinweise, wie Sie die Monteure im Auftrag der Netzbetreiber erkennen. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte die Polizei sowie das Erdgasbüro. Die Kontaktdaten des Erdgasbüros finden Sie auf Ihrem Terminanschreiben oder auf unserer Website.
Kommen die Monteure einmal oder mehrmals?
In der Regel sind zwei Besuche erforderlich. Der erste Besuch erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle in Ihrem Haushalt betriebenen Gasgeräte erhoben werden. Beim zweiten Besuch erfolgt dann die technische Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden. Bei 10 Prozent aller durchgeführten Arbeiten zur Erhebung und Anpassung erfolgt außerdem ein weiterer Besuch zur Qualitätskontrolle der erfolgten Arbeiten.
Ich möchte, dass der Hersteller / mein Installateur / meine Wartungsfirma die Anpassung macht. Geht das?
Dies ist davon abhängig, ob die von Ihnen bevorzugte Person oder Firma technisch in ausreichender Weise für die Anpassung geeignet ist. Darüber hinaus muss eine Rückmeldung an das von der Stadtwerke Bramsche GmbH beauftragte Unternehmen erfolgen, damit diese nachvollziehen und sicherstellen kann, dass tatsächlich alle vorgesehenen Geräte in ihrem Netzgebiet angepasst wurden. In der Regel müssen diese Kosten von Ihnen selbst getragen werden. Grundsätzlich ist zu empfehlen, die Umstellung durch das beauftragte Fachunternehmen durchführen zu lassen.
Kann der Monteur im Rahmen der Anpassung auch gleich eine Wartung an meinem Gerät durchführen?
Es ist den beauftragten Anpassungsunternehmen untersagt, Ihnen weitere Dienstleistungen anzubieten, da andernfalls ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern, beispielsweise dem lokalen Handwerk in Bramsche, bestehen würde.
Wie lange dauert die Erhebung?
Eine Erhebung dauert in der Regel nicht länger als 30 – 45 Minuten.
Wie lange dauert die Anpassung?
Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät. In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu längeren Anpassungsdauern kommen.
Muss meine Heizung während der Anpassung abgeschaltet werden?
Grundsätzlich muss das Gerät für den Zeitraum der Anpassung außer Betrieb genommen werden. Nach der Anpassung wird das Gerät sofort wieder in Betrieb gesetzt. Der ordnungsgemäße Betrieb wird durch eine im Anschluss durchzuführende Abgasmessung dokumentiert. Die Dauer der Abschaltung hängt vom Gerätetyp ab und sollte nur im Einzelfall 60 Minuten überschreiten.
Erfolgt die Geräteanpassung in allen Haushalten gleichzeitig?
Nein, das ist logistisch nicht möglich. Mit der Einstufung in eine Kategorie legen die Experten nach der Erhebungsphase den Umstellungszeitpunkt der einzelnen Gasgeräte fest: Kategorie 1 wird bis zu sechs Wochen vor dem Schaltzeitpunkt angepasst, Kategorie 2 kurz vor oder kurz nach dem Umstellungsdatum und Kategorie 3 bis zu sechs Wochen danach. Der Schalt- oder Umstellungszeitpunkt ist das Datum, ab dem H-Gas in das Versorgungsnetz in Bramsche eingespeist wird.
Ich bin nicht Erdgaskunde bei den Stadtwerken Bramsche. Wer ist dann für Erhebung und Anpassung meiner Geräte zuständig?
Für die Erhebung und Geräteanpassung ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) immer der örtliche Netzbetreiber, also bei den Stadtwerken Bramsche, zuständig. Und zwar unabhängig davon, bei wem Sie Ihr Erdgas beziehen.
Termine
Woran kann ich die legitimierten Personen erkennen?
Alle von den Stadtwerken Bramsche beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten.
Dies können zum Beispiel sein:
1.
Werksausweise (mit Personenfoto), die vor Ort zu zeigen sind,
2.
Legitimationsschreiben,
3.
eine individuell Ihrem Termin zugeordnete Identifizierungs-PIN, die Ihnen mit der Terminankündigung schriftlich mitgeteilt wird.
Rufen Sie bei Zweifeln unbedingt unser Erdgasbüro an, bevor Sie die Personen in Ihre Wohnung oder Ihr Haus lassen. Dort werden entsprechende Auskünfte zu den Mitarbeitern und deren Legitimation bestätigt. Sollte eine Person versuchen, sich zu Ihrem Haus / Ihrer Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die Ihnen im Vorfeld mitgeteilten Kriterien zu erfüllen, sollten Sie den Zutritt verweigern und sofort die Polizei und das Erdgasbüro kontaktieren.
Kann ich den Termin ändern?
Ja. Soweit erforderlich können Sie den Termin ändern. Melden Sie sich bitte bei unserem Erdgasbüro unter der Rufnummer 02301-8953070 oder unter der E-Mail-Adresse erdgasumstellung@stadtwerke-bramsche.de, um den Termin zu ändern.
Kann die Anpassung auch früh morgens oder spät abends vorgenommen werden?
Bitte melden Sie sich bei unserem Erdgasbüro unter der Rufnummer 02301-8953070 oder unter der E-Mail-Adresse erdgasumstellung@stadtwerke-bramsche.de. Man wird versuchen, soweit möglich, auf Ihre Wünsche einzugehen.
Wie viele Termine / Besuche in Haus / Wohnung sind notwendig?
In der Regel werden in jedem Haushalt zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur durchgeführt. Der erste Termin erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte erfasst werden. Im zweiten Termin erfolgt die technische Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden. Stichprobenartig erfolgt in ca. 10 Prozent der Fälle noch eine Qualitätskontrolle zur Überprüfung der durchgeführten Arbeiten.
Warum wird eine Qualitätskontrolle durchgeführt?
Um die Qualität der bei Erhebung und Anpassung durchgeführten Arbeiten überprüfen zu können, findet stichprobenartig in 10 Prozent der Haushalte eine Qualitätskontrolle statt. Auch dieser Termin wird im Vorfeld schriftlich angekündigt.
Service
Was muss ich tun, wenn mein Gerät nach einem Besuch ausfällt / nicht ordnungsgemäß läuft?
In diesem unwahrscheinlichen Fall wenden Sie sich bitte umgehend an unser Erdgasbüro unter der Rufnummer 02301-8953070 oder unter der E-Mail-Adresse erdgasumstellung@stadtwerke-bramsche.de. Dort wird schnellstmöglich für Abhilfe gesorgt.
Ich habe eine Beschwerde. An wen wende ich mich?
Die Mitarbeiter unseres Erdgasbüros stehen Ihnen für Ihre Anfragen und Beschwerden unter der Rufnummer 02301-8953070 oder unter der E-Mail-Adresse erdgasumstellung@stadtwerke-bramsche.de gerne zur Verfügung. Man wird Ihren Vorgang aufnehmen und Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen.
Ich habe eine gewerbliche Gasanwendung (Hotelküche, Back- oder Pizzaofen, Hell- / Dunkelstrahler etc.). An wen muss ich mich wenden?
Grundsätzlich werden auch diese Geräte ganz normal erhoben. Soweit die Anpassungsfirma die nachfolgende Anpassung nicht leisten kann, wird in Absprache mit Ihnen ein geeigneter Dienstleister ausgewählt. Bei der Suche nach einer geeigneten Servicefirma ist die jeweils eingerichtete Projektleitung gerne behilflich. Die entstehenden Kosten werden von den Stadtwerken Bramsche übernommen.
Wo kann ich weitere Fragen stellen?
Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter im Erdgasbüro bei Fragen und sonstigen Anliegen gerne weiter.
Tel.: 02301-8953070
E-Mail: erdgasumstellung@stadtwerke-bramsche.de
Rechtliches
Werden Daten über mich erhoben?
Es werden ausschließlich Daten erhoben, die nötig sind, um sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und die Erdgasumstellung durchzuführen. Darüber hinaus werden nur die technischen Gerätedaten ermittelt und Fotos vom Gasgerät gemacht, welche für eine sachgemäße Umstellung erforderlich sind.
Werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es die gesetzlichen Vorschriften vorschreiben (zum Beispiel Vorschriften im Steuerrecht oder zur Gewährleistung).
Werden die Daten für andere Zwecke als die Anpassung genutzt?
Sofern Sie keine individuelle entsprechende Einwilligung erteilen, ist es sowohl dem Netzbetreiber als auch den beauftragten Firmen grundsätzlich untersagt, die ermittelten Daten zu anderen Zwecken als der ursprünglichen Beauftragung zu nutzen.
Wo kann ich weitere Fragen stellen?
Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter im Erdgasbüro bei Fragen und sonstigen Anliegen gerne weiter.
Tel.: 02301-8953070
E-Mail: erdgasumstellung@bramsche.de
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